Vorladen

[1276] Vorladen, verb. irregul. act. S. Laden, vor Gericht, vor die Obrigkeit laden, d.i. zu kommen befehlen; citieren. Die Gläubiger vorladen, ihre Forderungen zu bescheinigen. Daher die Vorladung, die Citation. Im Oberdeutschen auch vorbiethen, vorgebiethen, vorheischen; im Hannöver. vorabladen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1276.
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