Vorleben

[1080] * Vorlêben, verb. regul. neutr. mit dem Hülfsworte haben, welches nur im Oberdeutschen gangbar ist. 1. Zu einem hohen Alter gelangen, in welcher Bedeutung doch nur das Mittelwort verlebt für sehr alt gebraucht wird.


Die verlebte Welt wird jünger

Und streicht mit verliebtem Finger

Ihre Runzeln von der Haut,

Flemm.


2. Sterben. Der Verlebte, der Verstorbene. S. Ableben, welches gleichfalls in beyden Bedeutungen vorkommt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1080.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: