Vorlegen

[1278] Vorlêgen, verb. regul. act. vor ein anderes Ding legen. 1. Eigentlich Ein Schloß vorlegen, ein bewegliches Schloß vor die Thür legen, und hängen; da denn ein solches bewegliches Schloß ein Vorlege- oder Vorhängeschloß genannt wird. Einen Recipienten vorlegen, vor den Brennkolben. Pferde vorlegen, sie vor den Wagen spannen. Soll das Ding, vor welches etwas gelegt wird, ausgedruckt werden, so gebraucht man das einfache Zeitwort mit dem Vorworte. Ein Schloß vor die Thür, die Pferde vor den Wagen legen.

2. In engerer und figürlicher Bedeutung, ein Ding vor jemanden legen, damit er eine Veränderung damit vornehme, in welchem Falle die Person in der dritten Endung stehet. (1) Den Gästen die Speisen vorlegen. Jemanden Braten, ein Stück Fisch vorlegen. Wo auch vorlegen absolute gebraucht, die Speisen bey Tische unter die Speisenden austheilen. Daher der Vorlegelöffel, ein großer Löffel, die Speisen damit vorzulegen. (2) Jemanden eine Frage, einen Zweifel vorlegen, zur Beantwortung, zur Auflösung. Ihm einen Aufsatz vorlegen, zur Durchsicht, zur Beurtheilung. (3) Zur Wahl, zur Annahme vorlegen. Siehe, ich habe dir heute vorgelegt das Leben und das Gute, den Tod und das Böse, 5 Mos. 30, 15.

Daher die Vorlegung und das Vorlegen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1278.
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