Vorschuß, der

[1295] Der Vorschúß, des -es, plur. die -schüsse, von dem Zeitworte vorschießen. 1. Die Handlung des Vorschießens, ohne Plural. In diesem Verstande heißt in dem Billiard- und Kegelspiele, der Vorschuß das Recht, vor einem andern zu schieben oder zu schießen, im Gegensatze des Nachschusses. Siehe auch Vorschub. Auch bey den Scheiben- und Vogelschießen wird es in diesem Verstande gebraucht. 2. Von dem Neutro vorschießen, was vorschießt, da der Plural nur von mehrern Arten oder Quantitäten gebraucht wird. In den Weinländern ist der Vorschuß derjenige Most, welcher zuerst von den Trauben schießt, es geschehe nun ohne Treten, oder vermittelst des Tretens, da es denn sowohl von dem Vorlaufe, als auch von dem Vordrucke, gebraucht wird. 3. Was vorgeschossen wird. In diesem Verstande wird besonders vorgeschossenes oder dargeliehenes Geld ein Vorschuß genannt, in welchem Falle es im Plural gleichfalls nur von mehrern Geldsummen gebraucht wird. Vorschuß von jemanden verlangen. Einem einen Vorschuß thun. Den Vorschuß abarbeiten, wieder bezahlen. Da es denn oft auch den Zustand bedeutet, da man einem andern Vorschuß gethan hat. Bey jemanden im Vorschusse stehen, ihm Geld vorgeschossen haben. Sich wegen jemandes in starken Vorschuß setzen, ihm viel Geld vorschießen. S. Vorschießen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1295-1296.
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