Vorschuß

[697] Vorschuß, 1) so v.w. Vorschub 1); 2) (Weinb.), so v.w. Vorlauf; 3) Jemand dargeliehenes, voraus od. für ihn bezahltes Geld; 4) eine fremdartige Gebirgsart, welche sich bisweilen in die Steinkohlenflötze eindrängt u. dieselben plötzlich abschneidet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 697.
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