Währung (3), die

[1350] 3. Die Währung, plur. die -en, ein nur in einigen Gegenden übliches Wort, diejenigen beweglichen Dinge zu bezeichnen, welche bey einem Grundstücke unveräußerlich sind, und jedem Besitzer mit überliefert werden, das Inventarium. Von Gewähr, Besitz, S. dasselbe.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1350.
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