Währung

[757] Währung, 1) die Dauer od. Fortdauer einer Sache; 2) der Werth des Geldes nach einem gewissen Münzfuße, vgl. Valuta 2), Goldwährung u. Silberwährung; 3) das Inventarium eines Gutes od. Grundstückes; 4) die Zeit, in welcher eine Uhr vom Aufzuge bis zum völligen Ablaufe geht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 757.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: