Silberwährung

[100] Silberwährung, ist diejenige Valuta od. Währung, bei welcher das Silber die Grundlage der Münzeinheit bildet, während die übrigen Münzmetalle, wie Gold, Platin u. Kupfer, u. bes. ersteres, nur als Waare betrachtet werden, deshalb auch einen nur relativen Werth haben u. daher dem constant bleibenden Silber gegenüber einem stets veränderlichen Curs unterworfen sind, so daß also das Preisverhältniß der daraus geprägten Münzen dem eigentlichen Währungsgelde gegenüber zu regeln, lediglich dem freien Verkehr (resp. dem Bedürfniß u. der Nachfrage) überlassen bleibt. Die Werthrelation des Silbers zu Gold stellt sich durchschnittlich wie 1_: 15,4 bis 15,8 heraus (vgl. Gold S. 448). Der S. entgegengesetzt ist die Goldwährung (s.d.), bei welcher das Gold die Grundlage der Münzeinheit bildet; während diese nur von vier Staaten (Großbritannien, Bremen, Vereinigte Staaten von Nordamerika u. Persien) angenommen ist, haben fast alle übrigen Staaten zur[100] Zeit noch S., andere Staaten dagegen wiederum (z.B. Frankreich) die sogen. gemischte od. doppelte Währung, bei welcher beide Metalle stets einen gesetzlich normirten Werth (jetzt in Frankreich wie 1:15,5) haben. Welche von beiden Währungen den Vorzug verdient, ist in der neuesten Zeit der Gegenstand der eingehendsten Erörterungen von Seiten der bedeutendsten Nationalökonomen, Handelskammern, Handelstage etc. gewesen u. ist zur Zeit noch nicht entschieden. Vgl. Geld S. 102; Helferich, Über die periodischen Schwankungen im Werth der edeln Metalle, Nürnb. 1843; M. Chevalier, La monnaie, Par. 1850; L. Bamberger, Die Gold- u. Silberfrage (im ersten Band der Deutschen Jahrb. s. Pol. u. Lit.), Berl. 1861.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 100-101.
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