Güte

[794] Güte, 1) Eigenschaft einer Sache, daß sie ihrer Bestimmung entspricht od. denjenigen Werth hat, welchen man ihr in seiner Meinung beilegt; 2) die Geneigtheit, Wohl od. die Freude Anderer zu befördern; 3) Güte Gottes (Benignitas, Bonitas Dei). die Eigenschaft Gottes, daß er den lebendigen Geschöpfen Kräfte u. Mittel darbietet, derjenigen Glückseligkeit theilhaft zu werden, welcher sie ihrer Natur nach fähig sind. Sie ist nach der Dogmatik allgemein, unermeßlich, frei, mit Heiligkeit u. Gerechtigkeit verbunden u. ewig, u. heißt Liebe od. Freundlichkeit, wenn sie gegen vernünftig-sittliche Wesen, Barmherzigkeit, wenn sie gegen Elende, Langmuth, wenn sie gegen Sünder, Geduld, wenn sie als Nachsicht, Milde, wenn sie in mehr linder als strenger Bestrafung sich zeigt, Gnade, weil sie dem Menschen ohne alles Verdienst wohlthut. In der Schrift wird Gott selbst die Liebe genannt; die ursprünglichen Werke der Liebe od. Güte sind die Schöpfung. Vgl. Beligny, Die göttliche Güte gerechtfertigt gegen Zweifler (herausgegeben von Eberhardt), Lpz. 1782.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 794.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: