Waffenträger, der

[1332] Der Waffenträger, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, welcher seinem Herrn oder Obern die Waffen nachträget; eine ehedem übliche Art von kriegerischen Bedienten, wozu auch die Knappen oder Schildknappen der ehemahligen Ritter gehörten. Figürlich ist jemand des andern Waffenträger, wenn er unter dessen Leitung und Einfluß handelt und wirkt, besonders wenn er sich von ihm zu Bestreitung anderer gebrauchen läßt. Bey einigen neuern Naturforschern ist der Waffenträger die Phalaena bombyx bucephala Linn. welche andere den Mondvogel nennen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1332.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika