Waffenträger

[737] Waffenträger, 1) der, welcher seinem Herrn od. Obern die Waffen nachtrug; meist vertraute Freunde, Rathgeber; 2) der, welcher unter der Leitung u. dem Einflusse eines Höhern handelt, bes. wenn er sich gebrauchen läßt die Sache od. Partei desselben zu vertheidigen u. andere in dieser Absicht zu bekämpfen; 3) Gattung der Kolbenkäfer, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 737.
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