Webel, der

[1418] * Der Wêbel, des -s, plur. ut nom. sing. ein im Hochdeutschen für sich allein veraltetes und nur noch in der Zusammensetzung Feldwebel übliches Wort. Im Oberdeutschen hingegen, wo es Waibel, Weibel lautet, ist es noch völlig gangbar, und bedeutet daselbst den Gerichtsdiener. Des Weibels recht ist och, das er zu den vier dingen gebieten sol den hubern, heißt es in dem Saalbucht des Klosters Ebersheim bey dem Schilter. In der Schweiz ist der Freyweibel eine obrigkeitliche Person unter dem Amtmanne. Es ist gleichfalls von weben, in der weitern Bedeutung des Bewegens, weil der Webel eigentlich von feinen Obern zu Verschickungen gebraucht wird. Ehedem bedeutete daher Weibel auch einen Wanderer.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1418.
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