Wetten

[1511] Wêtten, verb. regul. welches auf doppelte Art gebraucht wird. 1. Als ein Activum, als den Preis einer Wette setzen, mit dem Accusative des Preises. Ich wette hundert gegen eines. Was wollt ihr wetten? Noch häufiger.

2. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, eine Wette vorschlagen, ingleichen verabreden; da denn der Preis das Vorwort um bekommt. Sie haben um zehn Thaler gewettet. Die ungewisse Sache, welche der Gegenstand der Wette ist, wird entweder mit daß ausgedruckt. Ich wette, daß er heute nicht kommt. Oder, wenn sie ein Nennwort ist, mit auf. Ich wollte wohl darauf wetten. Oder auch mit auf und daß zugleich. Ich wette darauf, daß sie nun wieder eilen muß. Rost.

Anm. Die heutige Bedeutung dieses Wortes scheinet neuern Ursprunges zu seyn; desto älter hingegen sind die Bedeutungen, wegen einer Sache überein kommen, Angels. weddian, verabreden,[1511] gegen Unterpfand Geld ausleihen, zum Pfande nehmen, Strafe leiden, oder geben, Bürgschaft leisten, u.s.f. Alle diese, dem Anscheine nach verschiedenen Bedeutungen, lassen eine höhere und allgemeinere vermuthen, von welcher sie ausgegangen sind; welche diese aber ist, läßt sich bey der Mehrheit gleichlautender Wörter nur errathen. Schon im Kero ist Wizzi Strafe, und im Ottfried Wizi, Strafe, Schmerz. Im Lotharingischen ist voidgi, vouadgi, wetten, zum Pfande geben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1511-1512.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: