Widerlich

[1522] Wíderlich, -er, -ste, adj. et adv. 1. Den äußern Sinnen zuwider, Widerwillen, Ekel erweckend, am häufigsten von sinnlichem Ekel, so wie widrig mehr von der Empfindung des Gemüthes gebraucht wird; da es denn etwas weniger sagt, als ekelhaft, in beträchtlichem Grade unangenehm. Eine widerliche Speise. Widerlich schmecken, riechen. Eine Arzeney, welche widerlich zu nehmen ist. Ein Gesicht, das nicht widerlich, aber auch nicht einnehmend ist. Ein widerlicher Anblick, Geruch. Eine widerliche Stimme. 2. Widerwillen verrathend, mürrisch, verdrießlich; am häufigsten in Niedersachsen. Ein widerlicher Mensch, wo aber diese Bedeutung eine Zweydeutigkeit mit der vorigen macht, daher sie im Hochdeutschen billig veraltet. So auch die Widerlichkeit. Es ist nicht zunächst von der Präposition wider gebildet, sondern von dem folgenden Verbo widern, und bedeutet eigentlich, was uns widert. S. auch Widrig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1522.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: