Witthum, das

[1585] Das Witthum, des -es, plur. die -e, ein im Hochdeutschen größten Theils veraltetes Wort. Es bedeutet: 1. * Eine Aussteuer, Mitgabe überhaupt; in welcher längst veralteten Bedeutung es unter andern bey dem Willeram vorkommt. 2. Dasjenige, was ein Ehemann seiner Frau, auf den Fall, daß sie Wittwe werden sollte, zu ihrem Unterhalte aussetzt, wofür jetzt Leibgedinge u.s.f. üblicher sind. In dieser Bedeutung wurde ehedem nicht allein ein solches Capital, sondern bey vornehmen Witwen auch ein Grundstück, auf welchem sie ihren Sitz, und von dessen Ertrag ihren Unterhalt haben sollten, Witthum genannt. In dem letztern Falle ist dafür jetzt Witwensitz üblich. 3. Das einer Kirche oder andern kirchlichen und andächtigen Anstalt bey der Stiftung vermachte Grundstück, und in weiterer Bedeutung ein jedes einer solchen Anstalt gehöriges Grundstück; eine noch in manchen Provinzen übliche Bedeutung, welche aber im Hochdeutschen gleichfalls veraltet ist.

Anm. Das Wort ist alt, und lautete ehedem Widemo, und noch in manchen Gegenden Widem. Es ist nicht von dem folgenden Witwe, sondern von dem Verbo widmen, und bedeutete überhaupt ein jedes gewidmetes Gut, besonders das einer andächtigen Stiftung gewidmete Gut. Da widmen, vermittelst des m, von einem veralteten Verbo widen abgeleitet ist, so ist Witthum, so wie in andern Fällen, eigentlich von diesem mit Übergehung des Ableitungslautes m gebildet, Widthum, Witthum. S. Widmen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1585.
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