Das Witthum

[427] Das Witthum heißt alles dasjenige, was ein Mann seiner Frau zu ihrem Unterhalte nach seinem Todte aussetzt. In den ältesten Zeiten pflegte der Mann dieß schon als Bräutigam seiner Braut zum Brautschatz zu verordnen; in der Folge aber wurde das Witthum von dem Leibgedinge, welches allemahl einen Brautschatz voraussetzt und in einem demselben angemessenen Unterhalte besteht, unterschieden. Jener, das Witthum, besteht in dem standesmäßigen Unterhalte, welcher der Witwe auch da, wo sie keinen Brautschatz dem Manne zugebracht hat, gehört. Daher rührt auch der Witthumssitz, welches ein Schloß oder irgend einen Ort bezeichnet, der einer Witwe von hohem Stande ausgesetzt, und zur Wohnung und Unterhalt nach ihres Gemahls Todte angewiesen wird. – Uebrigens [427] heißt in manchen Provinzen Witthum das einer Kirche oder sonstigen frommen Anstalt bei der Stiftung vermachte oder überhaupt derselben zugehörige Grundstück.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 427-428.
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