Zehenten

[1666] Zêhenten, verb. regul. act. 1. Den Zehenten auflegen, nehmen, eintreiben. Ein Geistlicher zehentet den andern nicht. 2. Den Zehenten geben, doch nur in dem abgeleiteten verzehenten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1666.
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