Zehenter, der

[1666] Der Zêhenter, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Ein Beamter, welcher den Zehenten im Nahmen des Zehentherren einnimmt, oder eintreibet, der Zehentmahler, Zehentsammler. In manchen Gegenden, obgleich unrichtig, Zehentner, Zehendner, indem Zehenter von zehenten gebildet ist, wie Geber von geben, Nehmer von nehmen, und tausend andere mehr. 2. An einigen Orten, Unterthanen, welche verpflichtet sind, dem Gutsherrn um die zehente Garbe das Getreide zu schneiden, zu dreschen u.s.f. welchen Nahmen sie auch beybehalten, wenn es gleich nur um den zwölften Schäffel geschiehet. An manchen Orten gleichfalls Zehentner, S. Zehentfröhner.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1666.
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