Zulänglich

[1758] Zulänglich, adj. et adv. welches nur in der zweyten Bedeutung des Neutrius üblich ist, der Zahl und dem Grade nach vermögend, eine Absicht hervor zu bringen, zureichend, hinlänglich. Dazu ist mein Vermögen nicht zulänglich. Zulängliche Kräfte zu etwas haben. So auch die Zulänglichkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1758.
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