Zulangen

[1757] Zulangen, verb. regul. 1. Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. (1) Nach etwas langen oder greifen. Bey Tische zulangen, sich Speise aus der Schüssel nehmen, (2) Lang genug seyn, etwas[1757] zu erreichen. Der Strick, die Stange langet nicht zu, wenn sie nicht die erforderliche Länge hat. Noch häufiger figürlich, genug zu etwas seyn. Seine Besoldung langet zu einem solchen Aufwande nicht zu.

2. Activum. Einem etwas zulangen, es ihm mit der ausgestreckten Hand nähern, es ihm zureichen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1757-1758.
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