Rajah

[38] Rajah. Rajahs nennt man in Hindostan oder der westlichen Hälste von Ostindien gewisse Fürsten, Fürsten, von welchen jenes Land schon vor der Eroberung durch die Mongolen regiert wurde. Bei der Unterwerfung Hindostans unter die Macht der Letztern erhielten zwar die Rajahs die Verfassungen ihrer Länder, wurden aber doch immer durch jene Revolution das, was im Feudalsystem Vasallen sind; sie mußten z. B. mit ihren Unterthanen Kriegsdienste thun und eine Abgabe an den Großmogul entrichten. Waren ihre Besitzungen sehr klein, so führten sie den Namen Poligars; ein Wort, das oft durch Waldbewohner übersetzt wird. Bei dem Verfall des Mongolischen Reichs im 17. und dem gänzlichen Untergange desselben im 18. Jahrhundert machten sich viele dieser Fürsten ganz unabhängig; andere wurden dagegen Unterthanen oder Vasallen der überall sich ausbreitenden Englisch-Ostindischen Compagnie, wie z. B. die Rajahs von Benares, Tanjore, Travancore. Man zählt die Rajahs zu der Classe der Xetris oder Zschertries (s. d. Art. Caste). Auf den meisten Ostindischen Insein, auf Borneo, den Molucken, einigen Südwestinseln giebt es auch Rajahs, welche freie oder höchstens tributäre Fürsten sind.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 38-39.
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