Rastadt

[53] Rastadt, eine Stadt in der Schwäbischen Markgrafschaft Baden-Baden am Flusse Murg, unweit des Ausflusses desselben in den Rhein, zählt ungefähr 700 Häuser, und war die Residenz der Markgrafen von Baden-Baden, bis 1771. Da in diesem Jahre die erwähnten Markgrasen ausstarben, und ihr Land an Baden-Durlach kam, auch die Landescollegien nach Carlsruhe, der Baden-Durlachischen Residenz, verlegt wurden, fiel die Nahrung der Stadt, die seitdem öde ist, und außer einer Eisen- und Stahlfabrik kein lebhaftes Gewerbe treibt. Zwei Friedenscongresse machen sie in der Geschichte des 18. Jahrhunderts merkwürdig, und zwar der von 1714 und der [53] von 1797 (von welchem letztern der nächstfolgende Artikel handeln wird). Ersterer war eine Folge des Spanischen Erbfolgekriegs und des Friedens zu Utrecht 1713. – Da nehmlich der Deutsche Kaiser Carl VI. an dem Frieden mit Frankreich, den seine Alliirten zu Utrecht schlossen, keinen Theil genommen hatte, eroffnete er besondere Friedenstractaten zu Rastadt durch den Prinzen Eugen von Savoyen am 26. November 1713. Zwischen ihm und dem Französischen Marschall von Villars, als Bevollmächtigten Ludwigs XIV. wurden am 6. März 1714 zu Rastadt die Friedenspräliminarien abgeschlossen, und der mit denselben gleichlautende Definitivfriede zu Baden in der Schweiz den 7. September desselben Jahrs unterzeichnet, vom Deutschen Reiche aber, welches von dem Kaiser in den Frieden mit eingeschlossen wurde, am 9. October gedachten Jahrs ratificirt. Das durch den Krieg äußerst geschwächte und gedemüthigte Frankreich stellte darin alles auf den Fuß des Ryswycker Friedens von 1697, oder auf den Zustand, welcher dem Erbfolgekriege unmittelbar vorherging, her, gab dem Kaiser Freiburg und Breisach, dem Reiche aber Kehl zurück, erkannte die Hannöversche Churwürde an, und versicherte dem Kaiser den Besitz der Spanischen (nachher Oestreichischen) Niederlande, Neapels, Sardiniens und Mailands. Alles, was Frankreich dagegen erhielt, bestand in der Stadt Landau nebst ihrem Gebiete, und in der Anerkennung der Spanischen Königswürde Philipps V. von Seiten des Kaisers.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 53-54.
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