Revers

[199] Revers, bedeutet 1) eine schriftliche Gegenverpflichtung – ein Angelöbniß gewisser zu leistender Verbindlichkeiten gegen diejenigen, die für uns Verbindlichkeiten oder Gefälligkeiten übernommen und geleistet haben; 2) diejenige Seite einer Münze oder Medaille, auf welcher das Wapen, Sinnbild oder die Schrift geprägt ist, im Gegensatze des Averses, auf welchem sich das Bildniß der Landeshoheit befindet.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 199.
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