Richtsteig

[271] Richtsteig, so nennt sich eine der ältesten Anweisungen zum Prozeß, welche im 14. Jahrhunderte verfertiget worden; und zwar giebt es deren zwei, nehmlich den Richtsteig Landrechts, und den Richtsteig Lehnrechts: die Benennung dürfte wohl (nach Hommels Ableitung) von richten (weisen, ordnen) herkommen, und also gleichsam einen Wegweiser bezeichnen. Als Verfasser wird bald Gerken, bald ein gewisser Hermann von Oesfeld angegeben; wahrscheinlich hat letzterer den Richtsteig Lehnrechts gesammelt; so wie es denn überhaupt nur eigentlich Sammlungen von den ältesten Deutschen Gewohnheiten und von Gesetzen Carls des Großen, oder auch Kaiser Friedrichs über diese Gegenstände sind. Uebrigens hat sich der Richtsteig Lehnrechts länger im Gebrauche erhalten, als der des Landrechts.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 271.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: