Scontriren

[199] Scontriren oder Rescontriren (aus dem Ital. scontrare, riscontrare; im Deutschen, Ausgleichen) ist eine bei den Kaufleuten sehr häufig vorkommende Art der Zahlung, da nehmlich der Gläubiger die Schuld seines Schuldners abschreibt, je nachdem dieser mit jenem entweder zu compensiren hat oder – und dieß kommt am gewöhnlichsten vor – ihm bei Andern mit dessen Einwilligung Zahlung anweiset. Die Abrechnung selbst nun oder die Anweisung, die durch dieses Scontriren geschieht, heißt Scontro, Riscontro; wiewohl dieses Wort auch noch die Zeit, wo jene Zahlung durch Scontriren geschehen soll, oder auch die Versammlung der Handelsleute auf der Börse zu diesem Behuf bezeichnet.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 5. Amsterdam 1809, S. 199.
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