Scontriren

[703] Scontriren (Rescontriren, v. ital.), eine Zahlung durch Anweisung an einen Andern, von welchem man Geld zu fordern hat, berichtigen; dies geschieht meist auf Börsen u. während der Messen. Eine solche Zahlung heißt Zahlung per scontro, od. Zahlung mit geschlossenem Beutel. Scontrirung, so v.w. Compensation 1).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 703.
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