Accreditirt

[6] Accreditirt heißt derjenige, welcher mit einem Creditiv-Schreiben (Vollmacht) seines Principals versehen, an einem andern Orte zu irgend einer Verrichtung beauftragt ist; daher ein accreditirter Minister, welcher an einem andern Hofe ein Geschäft, eine Angelegenheit im Namen seines Hofs betreiben muß.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 6.
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