Der Agent

[19] Der Agent ist eigentlich derjenige, welcher für Andre Aufträge und Geschäfte an einem andern Orte besorgt; dann auch besonders: der Geschäftsträger großer Herren, welcher jedoch einen weit geringern Grad hat, als andre Gesandten. Er heißt auch bisweilen Chargé dʼAffaires (spr. Scharsché daffaire). – Bei Gelegenheit der Französischen Revolution wurde dies Wort verschiedentlich gebraucht: anfangs benannte man damit die öffentlichen Beamten; nachher wurden alle Financiers, Fiscale, Pächter der Staatseinkünfte, selbst Staatsminister mit diesem Ausdruck bezeichnet; endlich nannte man jedes Individuum, das die Vollmacht hatte, im Namen oder von Seiten der Nation auf den Nutzen der öffentlichen Angelegenheiten einzuwirken, Agent. Ferner [19] wurde auch ein Resident an einem auswärtigen Hofe, ingleichen der Minister, der zu Vollziehung eines Geschäfts versendet worden ist, bei den Franken ein Agent genannt.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 19-20.
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