Der Großherzog

[412] Der Großherzog bedeutet eigentlich einen [412] souverainen Herzog, der mehrere Herzoge unter sich hat: daher nannten sich ehedem die Beherrscher Rußlands, des heutigen westlichen Preußens, Litthauens etc. Großherzoge. In der Folge und im uneigentlichen Sinne legten sich die Beherrscher von Toscana diesen Titel bei, welcher ihnen zugleich über andere Herzoge den Rang zunächst nach den Königen geben sollte. In den neuesten Zeiten sind bekanntlich bei der allgemeinen Staatenumänderung mehrere Großherzoge und meistens mit dem Titel: Königliche Hoheit, creirt worden. Dahin gehören Baden, Berg, Hessen, Würzburg etc.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 412-413.
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