Der Referendarius

[313] Der Referendarius war ehedem bei den römischen Kaisern derjenige, welcher die Bittschriften annahm, dem Kaiser übergab, und auch die Antwortschreiben darauf ertheilte. In der neuern Zeit sind die Referendarii bei hohen Collegiis diejenigen, welche über die eingesendeten Acten vortragen (referiren) und das Endurtheil zur Deliberation angeben. In Pohlen gab es bekanntermaaßen Kron-Referendarien, welche die Bittschriften vortragen, und des Königs Antwort darauf ertheilen mußten.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 313.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: