Die Adoption

[14] Die Adoption (Annahme an Kindesstatt) war bei den Römern eine feierlich-gerichtliche Handlung, wodurch ein leiblicher Vater sich des Rechts an seinem Kinde begab, und erlaubte, daß ein andrer Vater es in seine Familie aufnehmen und väterliche Gewalt über dasselbe ausüben konnte. Es waren dabei mehrere Feierlichkeiten, und das Kind trug nun den Namen dessen, der es angenommen hatte, und erlangte nun auch bei diesem die völligen Rechte eines leiblichen Kindes.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 14.
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