Adoption

[66] Adoption ist Annahme an Kindes Statt; darum heißen fremde Kinder, die man als eigne angenommen hat, Adoptivkinder. Sie kann nur unter Autorisation des Staats geschehen, damit nicht, z. B. bei Lehen, die Rechte Dritter verletzt werden. In Deutschland behält der Adoptivsohn seinen Familiennamen, und fügt den seines Adoptivvaters gewöhnlich bei. Frauen durften bei den Römern nur adoptiren, wenn sie ihre Kinder durch den Tod verloren hatten, oder Witwen waren. Wird Jemand, der selbstständig[66] ist, an Kindes oder Enkels Statt angenommen, so nennt man dieß Arrogation.

4.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 1. Leipzig 1834, S. 66-67.
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