Die Agende

[19] Die Agende (a. d. Lat., wo es eigentlich das bezeichnet, was zu thun ist), Kirchenagende, heißt die Vorschrift in Ansehung der Ordnung und Cerimonien, welche bei dem öffentlichen Gottesdienste beobachtet, ingleichen der Gebetsformeln, der Gesänge, welche dabei, oder auch bei gewissen religiösen Handlungen (dem Abendmahl, der Taufe, den Trauungen etc.) gebraucht werden sollen.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 19.
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