Die Clausur

[226] Die Clausur (der Klosterzwang) ist bei den Klöstern die Versperrung, oder die Verbindlichkeit, in den Zellen eingeschlossen zu bleiben, und ohne Erlaubniß des Abts oder der Aebtissin weder herauszugehen, noch auch jemand zu sich eintreten zu lassen.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 226.
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