Clausur

[438] Clausur, ein dem Lateinischen entlehnter Ausdruck, wird von der klösterlichen Absperrung gebraucht, zufolge welcher der Zugang in gewisse Klöster beständig verschlossen sein muß, und ohne der Obern besondere Erlaubniß Mönche und Nonnen weder ausgehen, noch Besuche empfangen dürfen. Namentlich ist in Mönchsklöstern der Zutritt den Frauen und in Nonnenklöstern der Zutritt den Männern streng verboten; auch heißt mitunter die Clausur beobachten, wenn ein Klostermitglied aus irgend einem Grunde seine Zelle nicht verlassen darf.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 438.
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