Die Ganerben

[381] Die Ganerben heißen in dem mittleren Zeitalter, besonders in den Zeiten des Faustrechts, diejenigen Familien, welche sich zur gemeinschaftlichen Beschützung und Vertheidigung ihrer Güter in einem gemeinschaftlichen Schlosse (Ganerbenschloß oder Haus) vereinigten, wobei sie zugleich unter einander über den Mitbesitz jener Güter übereinkamen und ihre Grenzen bestimmten, welche Verträge dann der Burgfriede genannt wurde. In der Folge, als nach und nach das Faustrecht aufhörte, erlöschten auch allmählich diese Ganerbiate, und nur in einigen Gegenden bezeichnet der Name Ganerbe einen Miterben oder Mitbesitzer, der mit andern an einem Gute Antheil hat.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 381.
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