Die Manumission

[17] Die Manumission war bei den Römern die feierliche Freilassung eines Sklaven, wodurch dann dieser gewöhnlich zugleich als römischer Bürger angesehen wurde. Sie geschah theils, wenn der Sklave auf Befehl seines Herrn in die Bürgerliste des Censors eingetragen (per censum); theils vom Prätor feierlich durch einen Schlag auf den Kopf für frei erklärt, von seinem Herrn im Kreis herum gedreht und mit einem Backenstreiche entlassen (per vindictam); theils, wenn er in des Herrn Testamente fur frei erklärt wurde (per testamentum).

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 17.
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