Die Motion

[81] Die Motion (a. d. Lat.) heißt im englischen Parlamente jeder Antrag, Vorschlag, welcher von einem Mitgliede zur Berathschlagung vorgebracht wird. In gleicher Bedeutung wurde es auch in Frankreich zur Zeit der Revolution, bei jeder Versammlung genommen, wo jeder Conventsdeputirte oder sonst ein Mitglied einer Populärversammlung das Recht hatte, eine Motion zu machen; jedoch durfte über keinen Gegenstand, ohne ein vorläufiges Conventsdecret über die Gültigkeit der Berathschlagung, deliberirt werden.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 81.
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