Motion

[204] Motion nennt man einen in einer Versammlung gestellten Antrag, und bei Volks- oder ständischen Versammlungen kommt der Ausdruck: »Eine Motion machen«, in diesem Sinne sehr oft vor. Eine solche Motion muß in der Regel von einem Theile der Versammlung unterstützt werden, wenn sie zur Berathung kommen soll, nach der Berathung wird darüber abgestimmt und der Antrag dadurch entweder verworfen oder angenommen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 204.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: