Die Präbende

[283] Die Präbende (Pfründe): eigentlich ein gewisses jährliches Einkommen von einer geistlichen Stiftung; dann wird überhaupt, besonders in der römisch-katholischen Kirche, ein geistliches Amt, dem ein Theil der Kirchengüter, oder die Einkünfte davon zum nöthigen Unterhalt angewiesen sind, Präbende genannt: z. B. Bisthümer, Canonicate, Pfarren etc. Ferner heißt auch eine andre Stelle, die man in ein Stift, in ein Hospital u. dergl. einkauft, eine Pfründe: und in diesem Sinne giebt es auch solche häufig in der [283] evangelischen Kirche. Endlich pflegt man auch jede jährliche Leib-Rente (s. Renten) eine Präbende zu nennen. Derjenige, der sie genießt, heißt ein Präbendarius oder Pfründner.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 283-284.
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