Kapelle

[512] Kapelle (Musik) her, wo es nemlich eine solche Gesellschaft von Tonkünstlern bezeichnet, welche von großen, besonders fürstlichen Personen zur Aufführung der Kirchenmusik in ihren Kapellen unter der Leitung eines Vorstehers, der den Namen Kapellmeister führt, angestellt werden. Dieser letztere muß nicht nur selbst guter Componist sein, um bei vorkommenden Gelegenheiten selbst ein Musikstück setzen zu können, sondern er muß auch alle Theile der Musik sehr gut inne haben, damit er bei der Aufführung jedem einzelnen Mitgliede der Kapelle, welcher etwa fehlt, nachhelfen, oder dasselbe sogleich wieder zurecht weisen könne, damit das Ganze vollkommen dargestellt werde. Gewöhnlich pflegt er beim Flügel oder einem Fortepiano zu dirigiren – die neuerlich zu diesem Behuf hie und da eingeführte Violine kann wohl unstreitig bei weitem nicht das ausrichten, was der Flügel oder Fortepiano, da diese Instrumente weit voller die etwa nöthigen Accorde, besonders für die Sänger, angeben, und auch das Ganze mit mehrerem Nachdruck beisammen erhalten können, ohne noch der Unbequemlichkeit zu gedenken, welche für den mit der Violine Dirigirenden durch das stete Umwenden der Partitur entsteht – und er hat gemeiniglich einen solchen Platz, wo er von den übrigen Musikern leicht bemerkt werden kann. Uebrigens pflegt man auch solche Gesellschaften, die nur blos bei der Schaubühne, oder bei der Kammermusik angestellt sind, Kapellen zu nennen. Ja, man hat den Mißbrauch des Worts Kapellmeister so weit getrieben, daß sogar bei manchen Regimentern der Erste von den Hauthoisten, der die Direction der Musik über sich hat, sich Kapellmeister nennen läßt.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 512.
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