Osnabrück

[182] * Osnabrück. Durch den Entschädigungs-Receß v. 1803. erhielt dasselbe zwar der Churfürst v. Braunschweig-Lüneburg als weltliches erbliches Fürstenthum und es wurde den übrigen Churlanden einverleibt; allein Preußen nahm es im J. 1806. zugleich mit allen jenen Ländern in Besitz, welchen es aber nicht lange genoß, indem es, nach dem höchst verunglückten Kriege mit Frankreich durch den Tilsiter Frieden dasselbe wieder verlor, worauf Osnabrück zum Königreich Westphalen (Depart. der Weser) geschlagen wurde.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 182.
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