Autopsie

[160] Autopsie, seiner griech. Ableitung zufolge soviel als Selbstschauen, bezeichnet die eigne Wahrnehmung oder Untersuchung eines in die Sinne fallenden Gegenstandes. Sie ist nicht nur in den Naturwissenschaften und besonders in der Medicin, in welcher ohne sie der Arzt zu keiner richtigen Krankheitserkenntniß gelangen würde, nothwendig, sondern überhaupt da, wo es darauf ankommt, durch eigne Beobachtung und Untersuchung den Schein von der Wirklichkeit zu trennen und die Thatsachen festzustellen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 160.
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