Autopsie

[90] Autopsie (v. gr.), 1) eigne Wahrnehmung, im Gegensatz der, nur von Andern durch Erzählung vernommenen Beobachtung; daher Autopt, Augenzeuge, der durch eigene Erfahrung sich von etwas unterrichtet; u. Autoptisch, nach eigner Anschauung selbst gesehen; 2) Untersuchungen eines Krankheitszustandes durch die Leichenöffnung; od. auch die Untersuchung eines Kranken aus der blosen Beschauung desselben ohne das gewöhnliche Krankenexamen; 3) bei Religionsschwärmern, die sinnliche Wahrnehmung Gottes, zu der sie in ihren Verzückungen zu kommen meinen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 90.
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