Ballei

[174] Ballei hieß der Gerichtssprengel, in welchem in Frankreich bis in die zweite Hälfte des vorigen Jahrh. ein Bailli oder Unterrichter sein Amt ausübte, der in frühern Zeiten auch Anführer des Heerbanns und Verwalter der kön. Domainen war. Da bei der höchst mangelhaften ältern franz. Gerichtsverfassung die Baillis häufig eigennützige, parteiische und unwissende, aber zugleich stolze und eingebildete Menschen waren, so machte sie der Contrast dieser Eigenschaften zu willkommenen Charakteren für Bühnendichter: der Habsüchtige, der dünkelvolle Ignorant im Stücke war gewöhnlich ein Bailli. In England ist die Würde eines Balliffs, mit wenigen Ausnahmen, zu der Stelle eines Gerichtsdieners herabgesunken. Die Balleien gewisser Ritterorden, namentlich der Johanniter und der deutschen Ordensritter, waren Bezirke der denselben angehörenden Besitzungen, welche ein Landcomthur verwaltete und die deshalb auch Landcomthureien hießen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 174.
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