Cartell

[386] Cartell wird nach dem Französischen die schriftliche Herausfoderung zum Zweikampf genannt, welche der Beleidigte dem Beleidiger zuschickt; außerdem bedeutet dieser Ausdruck häufig so viel wie Vertrag, und wird insbesondere von Übereinkünften gebraucht, welche kriegführende Staaten wegen Auswechselung der Gefangenen treffen, oder die von anderen wegen gegenseitiger Auslieferung von flüchtigen Verbrechern, von Deserteurs oder solchen, die ihre Militairpflicht nicht erfüllen wollen u.s.w., abgeschlossen worden sind, wie das auch von den Staaten des deutschen Bundes geschehen ist.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 386.
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