Cartēll

[716] Cartēll (v. ital. carta), 1) im Mittelalter die Turnierordnung, s. Turnier; 2) jetzt die schriftliche Aufforderung zum Duell; der sie überbringt, heißt Cartellträger, s. Zweikampf; 3) die Übereinkunft zweier mit einander Krieg führender Staaten, zur Auswechselung od. Überlieferung der Gefangenen u. Deserteurs. Solche C-s fanden sonst oft für den ganzen Krieg Statt, u. es galt dabei gewöhnlich 1 Capitän 6 Mann, 1 Lieutenant 4,1 Unteroffizier od. Reiter 2 Mann. Oft wurden sie aber auch für besondere Fälle geschlossen u. hierbei der Überschuß eines Staates mit Geld ausgeglichen. In den neuesten Kriegen, seit den Revolutionskriegen, hat keine Auswechselung der Gefangenen während des Krieges Statt gefunden, vgl. Kriegsgefangene. Daher Cartellschiff, ein Schiff, das Kriegsgefangene, die ausgewechselt werden sollen, od. Unterhändler führt u. eine Waffenstillstandsflagge aufgezogen hat. Es darf weder Waaren noch Kriegsvorräthe u. auch nur 1 Kanone führen. 4) Vertrag zweier Krieg führender Staaten, daß der gegenseitige Handel ungestört seinen Fortgang habe; 5) (Musik), der erste Entwurf eines Tonstückes; 6) die Partitur, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 716.
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