Partitur

[717] Partitur, die Übersicht eines Musikstückes, in welchem alle Stimmen (Partien) eines für mehre Instrumente od. Singstimmen gesetzten Tonstückes zusammengeschrieben sind u. genau taktweis unter einander stehen, so daß sich augenblicklich übersehen[717] läßt, was jede einzelne Stimme auszuführen hat. Die P. ist zugleich die vollkommene Ausarbeitung des Entwurfes eines Tonstückes. Aus der P. leitet der Musikdirector die Ausführung eines größeren Tonstückes. Die formelle Einrichtung einer P. ist sehr verschieden, doch müssen die Hauptstimmen immer einen Platz einnehmen, wo sie gut in die Augen fallen, damit die Übersicht erleichtert wird, die Baßstimmen aber müssen als Grundstimmen immer die letzten Notensysteme füllen. Partiturspielen, das Verfahren, wenn ein Clavier- od. Orgelspieler die Theile einer P. auf seinem Instrument so ausführt, als wenn er aus einem Clavierauszuge spielte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 717-718.
Lizenz:
Faksimiles:
717 | 718
Kategorien: