Partitur

[421] Partĭtur heißt die schriftliche Zusammenstellung von sämmtlichen, zu einem vielstimmigen Tonwerke gehörigen Stimmen in der Art, daß man mit möglichster Leichtigkeit übersehen kann, was während der Aufführung an jeder Stelle von den dabei mitwirkenden Musikern und Sängern geleistet werden soll. Zu dem Ende werden sämmtliche Stimmen, jede auf ein besonderes Liniensystem so untereinander geschrieben, das Takt auf Takt paßt. Aus der Partitur werden behufs der Aufführung einer Composition die einzelnen Stimmen für die Musiker und Sänger ebenso ausgeschrieben, wie die Rollen eines Schauspiels für die Darsteller aus der Gesammtdichtung seines Verfassers, und nach der Partitur einer Composition wird die Aufführung derselben in der Regel geleitet.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 421.
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