Convent

[468] Convent, im Lateinischen die Zusammenkunft, hieß im alten Rom die Versammlung des Magistrats zum Rechtsprechen, sowie Ort und Zeit derselben; später wurde derselbe Ausdruck von der Gesammtheit der Mönche oder Nonnen eines Klosters, endlich von den Versammlungen derselben und vom Kloster selbst gebräuchlich, dessen Mitglieder mit Sitz und Stimme im Convent davon Conventualen und Conventualinnen heißen; auch legt man solchen Zweiggesellschaften strenger geistlicher Orden diesen Namen bei, welche nur die gemilderte Regel desselben beobachten, wie z.B. die Minoriten Conventualen der Franziskaner sind. Während der franz. Revolution nahm 1792 die dritte Versammlung der Abgeordneten des Volkes den Namen Nationalconvent an und ehemalige Mitglieder desselben werden davon zuweilen Exconventionels genannt. – Conventikel heißen im Allgemeinen alle heimlichen Zusammenkünfte, namentlich aber die religiöser Sektirer und Schwärmer.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 468.
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